Bundesrätin Baume-Schneider und BAG-Direktorin Anne Lévy als Promotorinnen für Gratisabtreibungen. Bild: willu

 

Petition: Keine Gratisabtreibungen durch die Hintertüre!

Adressaten:
Bundesrat, BAG, beide Kammern des Parlamentes

Mittragende Organisationen: EDU-Schweiz, HLI-Schweiz, Marsch fürs Läbe, Jugend und Familie, 

Anlass:

Ab dem 1. Januar 2027 sollen nach dem Willen von Bundesrätin Baume-Schneider und ihrem BAG Abtreibungen vollständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfolgen, d.h. für Abtreibungen würde jegliche Kostenbeteiligung abgeschafft, also auch Verzicht auf Selbstbehalt und Franchise.

Diese Ausweitung der Leistungen wurde zynischerweise den «Mutterschaftsleistungen» gleichgesetzt und unter dem irreführenden Deckmantel «Kostendämpfungspaket II» ohne vertiefte parlamentarische Debatte durchgedrückt. Bei jährlich rund 12'300 Abtreibungen (2024: 12'434) in der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik geht das richtig ins Geld und wirkt damit auch als Kostentreiber für die Krankenkassen-Prämien.

 

Hauptforderung

1.) Die Krankenkassen sollen wieder eine Kostenbeteiligung für sämtliche Abtreibungen aus selektiven oder psychosozialen Gründen während der ganzen Dauer der Schwangerschaft verlangen können. Allein Abtreibungen aus somatischen Gründen,  bei denen die Lebensgefahr für die Mutter durch nichts anderes als eine Abtreibung abgewendet werden kann, sowie palliative Geburten (Geburten von Kindern, welche wegen einer Behinderung nicht langfristig lebensfähig sind, aber trotzdem natürlich auf die Welt kommen) seien von der obligatorischen Krankenkasse ohne Kostenbeteiligung zu bezahlen.
 
Anmerkung: 97% aller Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche werden aus psychosozialen Gründen durchgeführt. Bis heute liegt kein wissenschaftlicher Nachweis vor, dass eine Abtreibung die Gesundheit einer Frau wirksam und zweckmässig verbessern könnte. Eine Finanzierung derselben lässt sich mit dem üblichen Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) nicht begründen!
 

Weitere Forderungen

2.) Die Gewissensfreiheit von Prämienzahlenden, welche keine Abtreibungen zwangs-mitfinanzieren wollen, ist zu respektieren (BV Art. 15). 
 
Anmerkung: Hier liegt ein Missbrauch des Solidaritätsprinzips vor.
 
3.) Die Petitionäre unterstützen die Motion 25.4135: «Selbstbehalt und Franchise für nichtsomatische Schwangerschaftsabbrüche beibehalten» des EDU-Nationarates Erich Vontobel und deren vollständige Umsetzung. Sie fordert dasselbe wie diese Petition.
 

4.) Das BAG sollte in Zukunft auf die Ausweitung von z.T. ideologisch begründeten Leistungen wie z.B. Gratisabtreibungen  ohne klaren politischen Auftrag in Gesetzesprojekten verzichten und seine Aufsicht korrekt wahrnehmen, sodass keine «Rechtsunsicherheiten» und «Rechtsungleichheiten» entstehen. Wesentliche Ausweitungen solidarisch finanzierter Leistungen brauchen eine klare demokratische Legitimation und transparente politische Diskussion.






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