Bundesrätin Baume-Schneider und BAG-Direktorin Anne Lévy als Promotorinnen für Gratisabtreibungen. Bild: willu
Ab dem 1. Januar 2027 sollen nach dem Willen von Bundesrätin Baume-Schneider und ihrem BAG Abtreibungen vollständig zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfolgen, d.h. für Abtreibungen würde jegliche Kostenbeteiligung abgeschafft, also auch Verzicht auf Selbstbehalt und Franchise.
Diese Ausweitung der Leistungen wurde zynischerweise den «Mutterschaftsleistungen» gleichgesetzt und unter dem irreführenden Deckmantel «Kostendämpfungspaket II» ohne vertiefte parlamentarische Debatte durchgedrückt. Bei jährlich rund 12'300 Abtreibungen (2024: 12'434) in der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik geht das richtig ins Geld und wirkt damit auch als Kostentreiber für die Krankenkassen-Prämien.
2.) Die Gewissensfreiheit von Prämienzahlenden, welche keine Abtreibungen zwangs-mitfinanzieren wollen, ist zu respektieren (BV Art. 15).
Anmerkung: Hier liegt ein Missbrauch des Solidaritätsprinzips vor.
3.) Die Petitionäre unterstützen die Motion 25.4135: «Selbstbehalt und Franchise für nichtsomatische Schwangerschaftsabbrüche beibehalten» des EDU-Nationarates Erich Vontobel und deren vollständige Umsetzung. Sie fordert dasselbe wie diese Petition.
4.) Das BAG sollte in Zukunft auf die Ausweitung von z.T. ideologisch begründeten Leistungen wie z.B. Gratisabtreibungen ohne klaren politischen Auftrag in Gesetzesprojekten verzichten und seine Aufsicht korrekt wahrnehmen, sodass keine «Rechtsunsicherheiten» und «Rechtsungleichheiten» entstehen. Wesentliche Ausweitungen solidarisch finanzierter Leistungen brauchen eine klare demokratische Legitimation und transparente politische Diskussion.
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