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Unterzeichnungsformular

Unterzeichnen Sie bitte hier, wenn Sie die folgenden Kritikpunkte unterstützen können und der Meinung sind, dass eine bessere, zielführende Initiative im Verbund mit möglichst vielen (Familien-)Organisationen lanciert werden sollte.

(Ihre Adressen werden ausschliesslich für den unten genannten Zweck verwendet und keinen anderen Dritten weitergegeben! Sie sind für Dritte nicht einsehbar):

  1. Das Prinzip des elterlichen Ersterziehungsrechts wird zwar in Absatz 3 angekündigt, dann in den weiteren Absätzen wiederum in Frage gestellt.
  2. Gemäss Absatz 5 müsste ein Kind, das älter als zwölf Jahre ist, zunächst bedingungslos an einem „obligatorischen Unterricht“ teilnehmen. Erst wenn im Unterricht die Grenzen der «menschlichen Fortpflanzung und Entwicklung» (was immer das heissen mag) überschritten werden und die Verletzungen der kindlichen Integrität bereits stattgefunden haben, könnten Eltern eine Beschwerde einreichen. Die mühsame Begründungspflicht würde also auf Seiten der Eltern liegen. Nicht allen Eltern fällt das Schreiben einer solchen Beschwerde leicht. Sie müssten einerseits ein aufwändiges Verfahren durchführen, andererseits die im Unterricht  erfolgte Fehlleitung (und evt. Traumatisierung) in vielen Gesprächen mit dem Kind zu verarbeiten versuchen. Eine solche Praxis missachtet in einem wesentlichen Bereich das elterliche Ersterziehungsrecht.
  3. Ein Dispensationsrecht der Eltern ist nirgends explizit erwähnt. Vielmehr muss diesem obligatorischen Unterricht zunächst gefolgt werden.
  4. Mit der vorliegenden Formulierung «Obligatorischer Unterricht kann von Biologielehrpersonen…» wäre es möglich, dass auch andere Lehrpersonen oder gar sogenannt externe "Fachleute" und Organisationen einen solchen Unterricht erteilen. Ein fächerübergreifender Sexualunterricht würde auf diese Weise nicht verhindert.
  5. Die Begrifflichkeit «menschliche Fortpflanzung und Entwicklung» ist viel zu vage und gewährleistet keine klare Einschränkung. Mit dieser Umschreibung könnte das ganze Programm des Kompetenzzentrums Sexualpädagogik und Schule unterrichtet werden. Ausserdem müsste sich erst eine (vielleicht fragwürdige) Gerichtspraxis dazu entwickeln.
  6. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten – ein grosses und in der Schweiz oft missbrauchtes «Einfallstor» für die Sexualisierung – wird im Initiativtext mit keinem Wort erwähnt. Dieser Unterricht könnte weiter separat erteilt und damit die Absichten der Initiative (Schutz vor Sexualisierung) problemlos umgangen werden. Dieser Punkt ist sehr aktuell da gegenwärtig mit dem Präventions- und Epidemiegesetz eine weitere rechtliche Basis geschaffen wird, um einen solchen Unterricht obligatorisch zu machen. 
  7. Es wäre ein "Bärendienst", wenn Gegner einer Sexualisierung von Kindergarten und Primarschule selber hingehen und eine Verfassungsgrundlage schaffen, welche einen «obligatorischen Unterricht» einführt. Sie machen sich damit zu "Handlangern" all jener Kreise, welche einen flächendeckenden, obligatorischen Sexualunterricht in der Schweiz einführen möchten.

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